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BGH, 25.06.2009 - III ZR 278/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Ansprüchen aus der Inanspruchnahme von Vertrauen und aus der Verletzung eines Auskunftsvertrags; Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im engeren Sinn
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 31; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 826; StGB § 264a
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Haftung der Initiatoren eines Filmfonds wegen des unterbliebenen Abschlusses von Erlösausfallversicherungen mangels grundsätzlicher Bedeutung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 03.03.2006 - 4 O 22795/04
- OLG München, 10.11.2008 - 21 U 2838/06
- BGH, 25.06.2009 - III ZR 278/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.06.2007 - III ZR 125/06
Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds
Auszug aus BGH, 25.06.2009 - III ZR 278/08
Das Berufungsgericht hat weiter im Anschluss an die im Senatsurteil vom 14. Juni 2007 (III ZR 125/06 - WM 2007, 1503, 1506 Rn. 23) wiedergegebenen Behauptungen von Anlegern geprüft, ob der Beklagten bei Herausgabe des Prospekts bekannt gewesen sei, dass der Abschluss einer Erlösausfallversicherung entgegen den Prospektangaben erst nach Produktionsbeginn möglich gewesen sei, und deshalb eine Haftung nach §§ 31, 826, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 264a StGB in Betracht komme. - BGH, 29.01.2009 - III ZR 74/08
Voraussetzungen einer Informationspflicht über Unrichtigkeiten des im Vertrieb …
Auszug aus BGH, 25.06.2009 - III ZR 278/08
Dies steht mit der Beurteilung im Senatsbeschluss vom 29. Januar 2009 (III ZR 74/08 - WM 2009, 400 ff Rn. 5 bis 10) im Einklang. - OLG München, 10.11.2008 - 21 U 2838/06
Beteiligung an einem Filmfonds: Voraussetzungen der Prospekthaftung im weiteren …
Auszug aus BGH, 25.06.2009 - III ZR 278/08
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 21. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 10. November 2008 - 21 U 2838/06 - wird zurückgewiesen.